gewerbsmäßiges Handeln

gewerbsmäßiges Handeln
gewerbsmäßiges Handeln,
 
Strafrecht: das Handeln des Täters in der Absicht, sich durch wiederholtes Begehen einer Straftat eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Gewerbsmäßiges Handeln wirkt teils strafbegründend (z. B. § 180 a StGB, Förderung der Prostitution), teils straferhöhend (z. B. § 260 StGB, Hehlerei).

Universal-Lexikon. 2012.

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