- gewerbsmäßiges Handeln
- gewerbsmäßiges Handeln,Strafrecht: das Handeln des Täters in der Absicht, sich durch wiederholtes Begehen einer Straftat eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Gewerbsmäßiges Handeln wirkt teils strafbegründend (z. B. § 180 a StGB, Förderung der Prostitution), teils straferhöhend (z. B. § 260 StGB, Hehlerei).
Universal-Lexikon. 2012.